Jugendschutz & Prävention
Jugendschutz ist für eine Anbauvereinigung Kernauftrag. Das KCanG verpflichtet Anbauvereinigungen ausdrücklich, „zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen" (§ 23 Abs. 4 KCanG). Wir nehmen das ernst. Das Bundesgesundheitsministerium hält in seinem FAQ zum Cannabisgesetz fest, dass das menschliche Gehirn bis zum Erreichen der Reife mit 25 Jahren besonders verletzlich ist.
Konkret bedeutet das bei The Cherry: Mitgliedschaft ist erst ab 21 Jahren möglich. Es gibt keinen Zugang zum Vereinsgelände für Minderjährige. Konsum in Sichtweite (100 m) von Schulen, Spielplätzen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen ist nach § 5 KCanG verboten. Für uns ist das selbstverständlich.
Unsere/r Präventionsbeauftragte/r hat die nach § 23 Abs. 4 KCanG vorgeschriebene Suchtpräventionsschulung absolviert und ist Ansprechperson für Mitglieder, Eltern und externe Stellen. Wir kooperieren mit der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Göttingen-Münden.
Altersgrenze
Eine Mitgliedschaft bei The Cherry e. V. ist erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres möglich. Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder ab 21 Jahren.
Warum diese Grenzen?
Das menschliche Gehirn entwickelt sich bis weit über das 20. Lebensjahr hinaus. Regelmäßiger Cannabiskonsum in dieser Phase kann nachweislich neurologische Entwicklungsprozesse beeinträchtigen. Die Altersgrenzen schützen Jugendliche und junge Erwachsene vor diesen Risiken.
Risiken kennen
Cannabis ist kein harmloser Stoff. Mögliche Risiken bei Konsum umfassen unter anderem:
- Beeinträchtigung von Konzentration, Gedächtnis und Reaktionsfähigkeit
- Erhöhtes Risiko psychischer Erkrankungen, insbesondere bei genetischer Veranlagung
- Abhängigkeitspotenzial bei regelmäßigem Konsum
- Auslösung oder Verstärkung von Angstzuständen und Psychosen
- Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (strafbar nach § 24a StVG)
Beratung & Hilfe
Wenn Sie selbst oder eine angehörige Person Hilfe im Umgang mit Cannabis benötigen, stehen folgende kostenlose und anonyme Angebote zur Verfügung:
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Telefonberatung: 0221 / 89 20 31
bzga.de -
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Göttingen-Münden
Drogenberatungszentrum, Neustadt 21, 37073 Göttingen
Tel. 0551 38905 · nls-online.de -
Sucht & Drogen Hotline (24/7)
01806 / 31 30 31 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz)
Unser Präventionskonzept
Als eingetragener Verein verpflichten wir uns zu einem aktiven Präventionsansatz:
- Regelmäßige Aufklärungsveranstaltungen für unsere Mitglieder
- Verpflichtende Informationsgespräche bei Aufnahme
- Kooperation mit lokalen Suchtberatungsstellen
- Transparente Information über THC- und CBD-Gehalt aller Sorten
- Verzicht auf jegliche Werbung für Cannabiskonsum
Für Eltern und Angehörige
Wenn Sie sich Sorgen um den Cannabiskonsum eines Familienmitglieds machen, ist offene Kommunikation der erste Schritt. Vermeiden Sie Vorwürfe, suchen Sie das Gespräch. Die BZgA bietet umfangreiche Informationen und Beratung speziell für Angehörige.