Deine Mitgliedschaft.
Bevor du den Antrag stellst, zeigen wir dir, was eine Mitgliedschaft bei The Cherry e. V. bedeutet: wie der Anbau läuft, was du beiträgst und was du bekommst. In wenigen Minuten weißt du, ob das zu dir passt.
Vier Gründe für eine Mitgliedschaft.
Gemeinsam anbauen
Mitglieder bauen Cannabis zusammen an. Du musst nichts können, du lernst es im Verein.
Offen dokumentiert
Erntemengen, Beiträge und Entscheidungen liegen offen. Du siehst, wohin dein Beitrag fließt.
Beratung und Prävention
Unsere Präventionsbeauftragte ist ansprechbar, wenn du Fragen zum eigenen Konsum hast. Anonym und kostenlos.
Mitwirken zählt
Wer Zeit reinsteckt, übernimmt mehr Verantwortung. Aus Mitgliedern wird der Verein.
(KCanG-Grenze)
Mindestmitgliedschaft
pro Person
Wir halten uns an das Cannabisgesetz.
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein (KCanG-Grenze).
- Obergrenzen bei der Abgabemenge.
- Mitgliedschaft erst ab 21 Jahren.
- Alters- und Identitätsprüfung verpflichtend.
- Kein Konsum im und um den Verein.
- Keine Weitergabe an Nichtmitglieder.
Diese Seite ist rein informativ und enthält keine Aufforderung zum Konsum. Konsumiere mit Maß und informiere dich über Risiken, unter anderem bei der BZgA: infos-cannabis.de.
So funktioniert deine Mitgliedschaft.
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01
ca. 5 Min
Antrag stellen
Du füllst den Aufnahmeantrag aus, weist nach dass du mindestens 21 Jahre alt bist und in Deutschland wohnst, und unterzeichnest die Satzung.
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02
7 Werktage
Aufnahme durch den Vorstand
Der Vorstand prüft deinen Antrag und entscheidet über die Aufnahme, in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
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03
laufend
Mitwirken und abholen
Nach der Aufnahme wirkst du im Verein mit und kannst Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Anbau für den eigenen Konsum abholen. Die Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 KCanG).
Voraussetzungen
Du bist 21 oder älter, hast deinen Wohnsitz in Deutschland und bist in keiner anderen Anbauvereinigung. Eine Mitgliedschaft pro Person.
Beitrag
Der Beitrag richtet sich nach deinem Bedarf. Die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest. Mehr in der Beitragsordnung.
Mitwirken
Mitarbeit hält den Verein am Laufen. Möglich sind Anbau und Pflege, Verwaltung, Veranstaltungen oder Jugendschutz. Du wählst, wo du dich einbringst.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder ab 21 mit Wohnsitz in Deutschland. Pro Person eine Mitgliedschaft, in einer einzigen Anbauvereinigung.
Wie bekomme ich Cannabis?
Nach der Aufnahme holst du Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Anbau für deinen eigenen Konsum im Verein ab. Einen Versand gibt es nicht. Es gelten die gesetzlichen Obergrenzen von 25 g pro Tag und 50 g pro Monat.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Den Beitrag legt die Mitgliederversammlung fest. Aktuelles steht in der Beitragsordnung.
Wie lange bin ich gebunden?
Die gesetzliche Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 KCanG). Danach kannst du zum Quartalsende austreten.
Wie komme ich wieder raus?
Ein Austritt geht formlos per E-Mail an vorstand@thccherry.de, zum Ende des Kalenderquartals.
Ich mache mir Sorgen um meinen Konsum. An wen wende ich mich?
Dafür gibt es Anlaufstellen. Unsere Präventionsbeauftragte ist ansprechbar, dazu beraten die Fachstelle Göttingen-Münden und die BZgA anonym und kostenlos.
Gibt es eine Mindestabnahme?
Nein. Du nimmst nur, was du brauchst, innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen.
Kann ich die Menge anpassen?
Ja. Dein Beitragspaket ist monatlich änderbar. Mehr in der Beitragsordnung.
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Mit der Aufnahme durch den Vorstand. Der Beitrag wird als Guthaben verbucht und 1:1 angerechnet.
Sind meine Daten sicher?
Wir verarbeiten nur, was für die Mitgliedschaft nötig ist. Wie wir damit umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Welche Sorten werden angebaut?
Eine wechselnde Auswahl aus dem gemeinschaftlichen Anbau. Aktuelles findest du im Sortenverzeichnis.